Fischereiabgabe für den Fischereischein auf Lebenszeit - Einmalzahlung vom 14 bis 22 Lebensjahr 300,- vom 23 bis 27 Lebensjahr 288,- vom 28 bis 32 Lebensjahr 256,- vom 33 bis 37 Lebensjahr 224,- vom 38 bis 42 Lebensjahr 192,- vom 43 bis 47 Lebensjahr 160,- vom 48 bis 52 Lebensjahr 128,- vom 53 bis 57 Lebensjahr 96,- vom 58 bis 62 Lebensjahr 64,- vom 63 bis 67 Lebensjahr 32,- Fischereiabgabe für fünf aufeinanderfolgende Jahre, anstelle der Einmahlzahlung, beträgt derzeit 40,- Euro. Wer als Inhaber eines Fischereischeins auf Lebenszeit die Abgabe für fünf Jahre entrichtet hat und nach Ablauf dieses Zeitraums weiterhin den Fischfang ausüben will, muss die Fischereiabgabe als Einmalzahlung oder für weitere fünf Jahre bei der Gemeinde einzahlen. Die Bearbeitungsgebühr der Gemeinde beträgt 35,- Euro bei Erstaustellung. Eine Verlängerung der fünf Jahre, kostet 5,- Euro. |